Stel­lung­nah­me: Aus­gleichs­ab­ga­be nur für den inklu­si­ven Arbeits­markt nut­zen!

Wir haben, wie auf unserer letzten Mitgliederversammlung beschlossen, eine Stellungnahme an verschiedene bundespolitische Akteure versendet. Weil wir mit großer Sorge Bestrebungen beobachten, eine Regelung wieder in Kraft zu setzen, die mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts bereits ausdrücklich abgeschafft wurde.

Die Aus­gleichs­ab­ga­be soll der För­de­rung von ech­ter Inklu­si­on die­nen – nicht dem Fort­be­stehen von Son­der­ein­rich­tun­gen, die Men­schen mit Behin­de­rung dau­er­haft vom all­ge­mei­nen Arbeits­markt aus­schlie­ßen.

In unse­rer Stel­lung­nah­me legen wir dar, war­um die geplan­te Rück­nah­me der Geset­zes­än­de­rung nicht nur kon­tra­pro­duk­tiv, son­dern auch im Wider­spruch zu den Emp­feh­lun­gen der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on steht. Wir for­dern die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen auf, die Mit­tel der Aus­gleichs­ab­ga­be kon­se­quent für inklu­si­ves Arbei­ten zu nut­zen – etwa durch geziel­te För­de­rung von Inklu­si­ons­be­trie­ben sowie durch den struk­tu­rel­len Umbau der WfbM in Rich­tung eines inklu­si­ven, sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeits­um­felds.

Wir hof­fen sehr, dass unse­re Argu­men­te Gehör fin­den und in die lau­fen­den poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­be­zo­gen wer­den.

Ger­ne kann die­se Stel­lung­nah­me als Grund­la­ge von ande­ren Ver­ei­nen und Insti­tu­tio­nen, die sich unse­rem Anlie­gen anschlie­ßen wol­len, genutzt wer­den.

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