Die Ausgleichsabgabe soll der Förderung von echter Inklusion dienen – nicht dem Fortbestehen von Sondereinrichtungen, die Menschen mit Behinderung dauerhaft vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließen.
In unserer Stellungnahme legen wir dar, warum die geplante Rücknahme der Gesetzesänderung nicht nur kontraproduktiv, sondern auch im Widerspruch zu den Empfehlungen der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Mittel der Ausgleichsabgabe konsequent für inklusives Arbeiten zu nutzen – etwa durch gezielte Förderung von Inklusionsbetrieben sowie durch den strukturellen Umbau der WfbM in Richtung eines inklusiven, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsumfelds.
Wir hoffen sehr, dass unsere Argumente Gehör finden und in die laufenden politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Gerne kann diese Stellungnahme als Grundlage von anderen Vereinen und Institutionen, die sich unserem Anliegen anschließen wollen, genutzt werden.